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Schwerpunktthema auf jjahnke.net - zuletzt aktualisiert: 22/12/2006 09:37 -

Bücher zur Webseite: "Falsch globalisiert (Mai 2006)
und "Deutschland global" (2005)

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Siehe dazu jetzt neuen Steuern- und Wirtschaftsleistungsvergleich.

Deutsche Neoliberale klammern sich - mit Blick auf die USA - nun schon seit Jahren an die Hoffnung, die deutsche Wirtschaft mit einer Senkung der Steuern und Lohnnebenkosten aus dem „Tal der Tränen" führen zu können. Was sind die Fakten?

I. Steuerquote

Die Steuerlastquote (Steuern ohne Sozialversicherungsabgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) ist in Deutschland erheblich niedriger als in allen anderen wesentlichen Vergleichsländern, bis auf die USA Abb. 12245).


Betrachten wir nun die Situation unter Einbeziehung der Sozialversicherungsabgaben. Die internationale Reihenfolge hat sich leicht verschoben, aber Deutschland ist immer noch unter den Ländern im unteren Mittelfeld (Abb. 12108). Dabei ist die hier gezeigte Abgrenzung nach der Finanzstatistik von der Abgrenzung nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu unterscheiden (siehe Bundesfinanzministerium ). Daraus läßt sich eigentlich nur ableiten, daß, wenn Deutschland schon mit dieser relativ niedrigen Steuerquote seine Binnenwirtschaft nicht ankurbeln kann, weitere Absenkungen der Steuern oder Sozialversicherungsabgaben wenig Erfolg versprechen.


Sehr gut zeigt der Vergleich mit den skandinavischen Ländern, aber auch Frankreich, die alle weit höhere Steuerquoten haben, daß diese der Wirtschaftsentwicklung keinen Abbruch tut. Sie haben sich alle besser als Deutschland entwickelt (Abb. 06009). Dänemark und Schweden haben die höchsten Staatsquoten und zugleich die höchsten Wachstumsraten.


II. Lohnsteuer

Die OECD hat ihren neuen Steuervergleich vorgelegt. In der folgenden Auswertung bleiben die osteuropäischen Länder, Mexiko, Türkei und Korea wegen ihrer schlecht vergleichbaren Situation ausgeklammert. Unter den 22 Ländern befinden sich 4 traditionelle Niedrigststeuerländer: Irland, Luxemburg, Schweiz und Japan, die hier grün markiert sind. Bei einer Einzelperson und voller Anrechnung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung rangiert Deutschland auf dem zweithöchsten Platz (Abb. 13377). Dies ist jedoch die besondere Situation einer Einzelperson und aller Aufschläge.


Allerding muß man dabei berücksichtigen, daß die Sozialabgaben in Deutschland wegen der im Vergleich zu den angelsächsischen und anderen Ländern relativ hohen Sozialleistungen und auch unter Berücksichtigung der demographischen Situation und der im internationalen Vergleich höchsten Rate an Langzeitarbeitslosigkeit höher ausfallen müssen. Der Vergleich ist daher bei der reinen Lohnsteuer korrekter angelegt. Da hat Deutschland bei einer Eizelperson und ohne Einbeziehung der traditionellen Niedrigststeuerländer den 12. von 18 Plätzen in der Steuerbelastung, rangiert also noch im Mittelfeld.

Ein sozial ausgewogenes System bezieht jedoch auch die Familiensituation ein. Bei Familien mit zwei Kindern hat Deutschland die drittniedrigste Position nach den Niedrigststeuerländern Irland und Luxemburg (Abb. 13376).


Selbst unter Einbeziehung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung liegt Deutschland für eine durchschnittliche Familie mit zwei Kindern und Durchschnittseinkommen durchaus im Mittelfeld, insbesondere wenn man die vier traditionellen Niedrigsstteuerländer nicht berücksichtigt (Abb. 12385).


Die folgenden Abbildungen zeigen die Situation für eine Einzelperson nach Gehaltsgruppen, und zwar für 67 % des Durchschnittsarbeitseinkommens (Abb. 13363), 100 % (Abb. 13364), und 167 % (Abb. 13366).




Schließlich ist noch zu berücksichtigen, daß die Ergänzungsangabe in Deutschland eine besondere Konsequenz der deutschen Teilung darstellt. Weiter sollte nicht vergessen werden, daß viele Länder mit einer niedrigeren Steuerbelastung auf Arbeitseinkommen sehr viel weniger staatliche Leistungen erbringen, wie z.B. die USA.

Und noch etwas: Die Steuer- und Abgabenbelastung auf durchschnittliche Löhne und Gehälter in Deutschland pendelt um 35 % und hat sich über die letzten 10 Jahre kaum geändert, was zeigt, daß alle die Klagelieder heute nicht mehr Berechtigung haben als vor 10 Jahren (Abb. 14090).


Was natürlich bei Deutschland auffällt ist die ständige Absenkung des Spitzensatzes der Einkommenssteuer zugunsten der höheren Einkommen. Im Ergebnis der Einkommenssteuerreform hat Deutschland mit nur noch 42 % einen der niedrigsten Spitzensteuersätze innerhalb der Alt-EU, der damit zugleich erheblich unter dem Durchschnitt von 46,2 % liegt, und selbst mit der neuen „Reichensteuer" hat Deutschland einen im internationalen Vergleich niedrigen Spitzensteuersatz haben (Abb. 12008). 1999 hatte der Spitzensteuersatz noch bei 53 % gelegen.


Es ist bei dieser Gesamtsituation ziemlich einseitig, wenn sich der Bundeswirtschaftsminister in seiner Pressemitteilung zum OECD-Bericht unter der Schlagzeile „ OECD-Studie belegt: Nach wie vor hohe Belastung der Einkommen mit Steuern in Deutschland" ausführt: "Die OECD bestätigt meine Auffassung, dass wir Maßnahmen zur Verringerung der Steuerlast ergreifen müssen. Die OECD untersucht in der Studie die Entwicklung der Steuer- und Abgabenbelastung in den 30 OECD-Ländern. In Deutschland beträgt die Steuer- und Abgabenbelastung 52,2 % der Arbeitskosten. Damit belegt Deutschland Platz 3 hinter Belgien und Ungarn." Doch dieser hohe Prozentsatz schließt sowohl die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber ein und stellt dann noch auf eine Einzelperson ab. Damit hat der Bundeswirtschaftsminster den für Deutschland ungünstigsten Vergleichsfall gesucht. Das ist sicher kein korrekter Vergleich.

III. Spitzensatz der Einkommenssteuer

Der Spitzensatz der Einkommenssteuer ist ein besonderes Objekt von Absenkungsmaßnahmen und Dauerdiskussionen (siehe oben).

Ebenso liegt die effektive durchschnittliche Belastung mit Steuern auf Einkommen der Kapitalgesellschaften (ohne Gewerbesteuer) und privaten Haushalte in der Terminologie der Europäischen Kommission im Europa-Vergleich ziemlich am unteren Ende (Abb. 12040).


Auf der Basis des Anteils der tatsächlichen Steuereinnahmen am Bruttosozialprodukt verzeichnet Deutschland im internationalen Vergleich einen vergleichsweise niedrigen Wert (Abb. 12243).


IV. Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer hat in Deutschland einen niedrigeren Satz als in den meisten Vergleichsländern (Abb. 04032) und ist ein relativ probates Mittel, um die Steuereinnahmen in Ländern zu erhöhen, die sich nicht so sehr um die soziale Komponente dieser Steuer kümmern, bzw. wegen weniger ungleicher Einkommensstrukturen (z.B. in Skandinavien) zu kümmern brauchen und eine gute Binnenkonjunktur haben. Als Instrument zur Ankurbelung der Konjunktur ist eine Mehrwertsteuererhöhung allerdings wegen der negativen Auswirkungen auf die Preise und damit den Binnenkonsum denkbar kontraproduktiv. Sie trifft konzentriert den Massenkonsum der weniger Verdienenden, während sie an den Mehrverdienern wegen deren - wie gezeigt - relativ kleinen Verbrauchs- und hohen Sparquoten zu einem großen Teil vorbeigeht. Ein wichtiger Unterschied zu den meisten Vergleichsländern liegt in deren weniger ausgeprägter Sparneigung und weit besseren Binnenkonjunktur.


Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuererhöhung ist nach Berechnungen des Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung besonder unsozial (Abb. 04110). Spitzenverlierer sind die Arbeitslosen und Rentner. Dies gilt erst recht, da sie keine Chance haben, durch Einkommenssteigerungen etwa zurückzuholen. Mindestens sollte man die Arbeitslosengelder und Renten entsprechend anheben. Rentner und Arbeitslose leiden ohnehin schon unter einer nicht ausgeglichenen Verbraucherpreisinflation (Abb. 04111).


V. Unternehmenssteuern

In Deutschland wird eine Dauerdiskussion um die Körperschaftssteuer geführt. Gemessen am Verhältnis der Unternehmenssteuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt war Deutschland wegen der sehr löcherigen Bemessungsgrundlage nach dem jüngsten OECD-Vergleich schon seit Jahren Niedrigsteuerland (Abb. 13110). Schon das deutet auf Lücken in der Erfassungsbasis hin. Z.B. können sich Unternehmen mit Fremdkapital finanzieren, das sie sich vom eigenen Konzern im Ausland leihen; die dafür fälligen Zinszahlungen können sie in Deutschland dann von ihren Steuern absetzen. Im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung wird die effektive Durchschnittsbelastung der Kapitalgesellschaften im EU-Vergleich dargestellt, wobei allerdings die Bundesregierung selbst darauf hinweist, daß bei dieser Bewertung einige in Deutschland geltende Regelungen, z. B. zur Verlustrechnung, unberücksichtigt bleiben.


Nun will die Regierung zwar die Bemessungsgrundlage ausweiten, dafür aber die Steuersätze drastisch weiter senken. Mit einem Steuersatz von nur noch 29,8 % (einschließlich Gewerbesteuer) wird Deutschland den niedrigsten aller G7-Länder haben (Abb. 13131, 12997).



Im Steuersenkungswettbewerb hat die Bundesrepublik schon in den vergangenen Jahren schneller abgesenkt als die meisten anderen Länder und jedenfalls mehr als der EU-Durchschnitt, so bei den Kapitalgesellschaften von 59,7 % 1993 auf nur noch 38,3 %. Man muß damit rechnen, daß Deutschland mit dem nächsten Schritt, mit dem der Steuersatz gegenüber 1993 praktisch halbiert wird, den Steuerwettlauf nach unten nur weiter anheizt. Allen Versprechungen zum Trotz hat die Industrie in den vergangenen Jahren die Steuersatzsenkungen kassiert und dennoch die Investitionen in Deutschland weiter zurückgefahren.

Der Wiesbadener Steuerexperte Prof. Jarass zeigt in einem aktuellen Beitrag zahlreiche Schwachstellen der Unternehmenssteuerreform auf. So betragen die Steuerausfälle nach seinen Berechnungen mehr als 10 Mrd. Euro pro Jahr (statt der von der Bundesregierung angegebenen 5 Mrd. Euro pro Jahr). Weitere Schwachstellen:

    Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen führt zu einer Benachteiligung der in Deutschland investierenden Unternehmen.

    Die steuerliche Privilegierung von Krediten statt Eigenkapital wird verstärkt. Arbeitsplatzexport und "Heuschrecken" werden hierdurch weiter steuerlich begünstigt.

    Die vorgesehenen Maßnahmen zur Begrenzung der steuerlichen Anzreize für den Arbeitsplatzexport beschränken sich auf schwierig umsetzbare und streitanfällige Einzelmaßnahmen.

    Statt der vorgesehenen Vereinfachung wird alles noch komplizierter und zu einem Beschäftigungsprogramm für Steuerberater und Finanzgerichte.

    Zunahme der "Gestaltungsspielräume" bei der Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer für Selbstständige und Freiberufler.

VI. Vermögens- und Erbschaftssteuern

Deutschland kennt im Unterschied zu vielen anderen Ländern keine Vermögenssteuer und erhebt nur einen relativ kleinen Erbschaftssteuersatz. Dementsprechend gering ist das Steueraufkommen gemessen im Anteil am Bruttoinlandsprodukt und verglichen mit anderen Ländern (Abb. 12244). Zu allem Überfluß soll die Erbschaftssteuer bei Personengesellschaften ganz abgeschafft werden, wenn der Erbe das Unternehmen weiterführt. Eine solche Sondervergünstigung in der Regel wohlhabender Personen gibt es sonst nirgendwo in der Welt.


VII. Fazit

Immer wieder wurde und wird die Forderung nach Steuersenkungen mit dem Versprechen verbunden, daß dies wirksam die Arbeitslosigkeit senken könnte, indem die begünstigten Unternehmen mehr investieren und begünstigte Einzelpersonen mit mehr Verbrauch die Konjunktur ankurbeln würden. Die historische Erfahrung ist allerdings umgekehrt. Trotz der Senkung der Spitzensteuersätze und Rückgangs des Anteils der Steuereinnahmen am deutschen Bruttosozialprodukt ist die Arbeitslosigkeit immer weiter gestiegen (Abb. 04085, 04086 und 04087).




Einerseits hat die Absenkung der Steuereinnahmen die Staatsverschuldung weiter nach oben getrieben, und dies in Zeiten schwerer Finanzbelastungen durch die Wiedervereinigung, hohe Arbeitslosigkeit und zunehmende Verrentung (Abb. 04065). Im Ergebnis wurden die öffentlichen Hände gezwungen, ihre Konsumausgaben konjunkturschädigend zu drosseln (Abb. 04030).



Andererseits haben die Unternehmen ihre Investitionen trotz Steuersenkungen heruntergefahren (Abb. 04029). Das zeigt sich besonders im internationalen Vergleich (Abb. 13030). Die Absenkung des Spitzensteuersatzes für Einzelpersonen hat den ohnehin Wohlhabenden - wie erwähnt - erlaubt, noch mehr zu sparen.

Außerdem hat die Steuersenkungspolitik der Bundesregierung die sozialen Unterschiede noch verstärkt. Die Bundesregierung veröffentlicht keine Angaben über die tatsächlichen Steuereinkünfte nach sozialem Hintergrund der Steuerzahler und ihrem Einkommen. Allerdings läßt sich annäherungsweise ein Überblick gewinnen, wenn man die Steuereinnahmen nach Steuerarten mit dem Arbeitnehmereinkommen einerseits und Unternehmens- und Vermögenseinkommen andererseits aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gegenüberstellt. Seit dem Jahr 2000 sind die kassenmäßigen Einnahmen aus der Lohnsteuer von 12.3 % aller Arbeitnehmerentgelte relativ wenig auf 10.9 % zurückgegangen (Abb. 04092). Dagegen sind Steuereinnahmen aus veranlagter Einkommenssteuer, nicht veranlagter Steuer vom Ertrag, Zinsabschlag und Körperschaftssteuer (einschließlich Rückerstattungen) in Anteilen an den Unternehmens- und Vermögenseinkommen drastisch von 13.3 % auf nur noch 6.7 % abgesenkt worden. Diese Entwicklung reflektiert u.a. die hohe Steigerung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen in diesem Zeitraum kombiniert mit den Effekten der Steuerreform. Abb. 04093 zeigt die Veränderung zwischen 2000 und 2004 für einzelne Steuerarten. Daraus muß man entnehmen, daß die Lohnsteuerpflichtigen durch die Steuerreformen nicht in erster Linie gewonnen haben.



Von weiteren Steuersenkungen der bisherigen Art ist deshalb keine Verbesserung der schon lange notleidenden deutschen Binnenkonjunktur zu erwarten. Die - verglichen mit Deutschland - wirtschaftlich viel erfolgreicheren skandinavischen Länder beweisen, daß Wachstum mit viel höheren Spitzensteuersätzen und Steuerquoten erreichbar ist, ja vielleicht sogar davon abhängt, siehe hier.


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