Deutsche Neoliberale klammern sich - mit Blick auf die USA - an die Hoffnung, die deutsche Wirtschaft mit einer Senkung der Steuern und Lohnnebenkosten aus dem „Tal der Tränen" führen
zu können. Was sind die Fakten?
I. Staatsquote
Die Steuerlastquote (Steuern ohne Sozialversicherungsabgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) ist in Deutschland, wie in den
Niederlanden, erheblich niedriger als in fast allen anderen wesentlichen europäischen Vergleichsländern. Sie ist auch niedriger als im Durchschnitt der Eurozone oder der Alt-EU. Abb. 12007
zeigt die Situation von 2004 nach Angaben von Eurostat.
Betrachten wir nun die Situation unter Einbeziehung der Sozialversicherungsabgaben. Die internationale Reihenfolge hat sich leicht verschoben,
aber Deutschland ist immer noch am unteren Ende, und die Situation ist wie beschrieben (Abb. 12108). Daraus läßt sich eigentlich nur ableiten, daß, wenn Deutschland schon mit dieser
relativ niedrigen Staatsquote seine Binnenwirtschaft nicht ankurbeln kann, weitere Absenkungen der Steuern oder Sozialversicherungsabgaben wenig Erfolg versprechen. Im übrigen ist die Schieflage
der Sozialversicherung weitgehend eine Folge der zweifelhaften Finanzierung der deutschen Einheit (Abb. 10001), siehe hier.
Sehr gut zeigt der Vergleich mit den skandinavischen Ländern, aber auch
Frankreich, die alle weit höhere Staatsquoten haben, daß dies der Wirtschaftsentwicklung keinen Abbruch tut. Sie haben sich alle besser als Deutschland entwickelt (Abb. 06009).
Dänemark und Schweden haben die höchsten Staatsquoten und zugleich die höchsten Wachstumsraten.
Im internationalen Wettbewerb mit den Partnern der Eurozone, Deutschlands
Hauptabsatzmarkt, haben die deutschen Lohnstückkosten ohnehin die schwächste Entwicklung genommen (Basis-Abb. 13020) und hat Deutschland offensichtlich ohne Behinderung durch
Lohnnebenkosten immer größere Bilanzüberschüsse aufbauen können (Abb. 06003).
II. Spitzensatz der Einkommenssteuer
Der Spitzensatz der Einkommenssteuer ist ein besonderes
Objekt von Absenkungsmaßnahmen und Dauerdiskussionen. Im Ergebnis der Einkommenssteuerreform hat Deutschland mit nur noch 42 % einen der niedrigsten Spitzensteuersätze innerhalb der
Alt-EU, der damit zugleich erheblich unter dem Durchschnitt von 46,2 % liegt, und selbst mit der neuen „Reichensteuer" wird Deutschland einen im internationalen Vergleich niedrigen
Spitzensteuersatz haben (Abb. 12008). 1999 hatte der Spitzensteuersatz noch bei 53 % gelegen.
Ebenso liegt die effektive durchschnittliche Belastung mit Steuern auf Einkommen der
Kapitalgesellschaften (ohne Gewerbesteuer) und privaten Haushalte in der Terminologie der Europäischen Kommission im Europa-Vergleich ziemlich am unteren Ende (Abb. 12040).
Daraus läßt sich eigentlich ebenfalls nur ableiten, daß Deutschland mit einer noch weitergehenden Absenkung des Spitzensatzes der Einkommenssteuer seine Binnenkonjunktur nicht ankurbeln
kann. Eher ist zu befürchten, daß die ohnehin Wohlhabenden noch mehr sparen, denn nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 des Statistischen Bundesamts über die Einnahmen
und Ausgaben privater Haushalte geben Haushalte in den höheren Einkommensklassen einen wesentlich kleineren Anteil ihrer Einkommen aus und sparen entsprechend mehr (Abb. 04026).
III. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer hat in Deutschland einen niedrigeren Satz als in den meisten Vergleichsländern (Abb. 04032) und ist ein relativ probates Mittel, um die Steuereinnahmen in
Ländern zu erhöhen, die sich nicht so sehr um die soziale Komponente dieser Steuer kümmern, bzw. wegen weniger ungleicher Einkommensstrukturen (z.B. in Skandinavien) zu kümmern
brauchen und eine gute Binnenkonjunktur haben. Als Instrument zur Ankurbelung der Konjunktur ist eine Mehrwertsteuererhöhung allerdings wegen der negativen Auswirkungen auf die Preise und damit
den Binnenkonsum denkbar kontraproduktiv. Sie trifft konzentriert den Massenkonsum der weniger Verdienenden, während sie an den Mehrverdienern wegen deren - wie gezeigt - relativ kleinen
Verbrauchs- und hohen Sparquoten zu einem großen Teil vorbeigeht. Ein wichtiger Unterschied zu den meisten Vergleichsländern liegt in deren weniger ausgeprägter Sparneigung und weit
besseren Binnenkonjunktur.
Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuererhöhung ist nach Berechnungen des Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung besonder unsozial
(Abb. 04110). Spitzenverlierer sind die Arbeitslosen und Rentner. Dies gilt erst recht, da sie keine Chance haben, durch Einkommenssteigerungen etwa zurückzuholen. Mindestens sollte man die
Arbeitslosengelder und Renten entsprechend anheben. Rentner und Arbeitslose leiden ohnehin schon unter einer nicht ausgeglichenen Verbraucherpreisinflation (Abb. 04111).
IV. Körperschaftssteuer
In Deutschland wird eine Dauerdiskussion um die Körperschaftssteuer geführt. Diese ist in der Tat höher als die künstlich abgesenkten Steuersätze
der EU-Beitrittsländer. Aber deren Lohnkosten sind so niedrig, daß ein deutsches Manöver beim Körperschaftssteuersatz an der Wettbewerbslage wenig ändern dürfte.
Im internationalen Vergleich hat Deutschland mit jetzt 25 % einen Körperschaftssteuersatz am unteren Ende und nur noch von Luxemburg, Irland und einigen Osteuropäern unterboten (Abb. 12090).
Außerdem ist das deutsche Körperschaftssteueraufkommen als Teil des Gesamtsteueraufkommens in Deutschland nach letzten OECD Vergleichszahlen von 2002 relativ gering (Abb. 03005).
Das soll
nicht zuletzt daran liegen, daß es in Deutschland einen geringeren Anteil an Unternehmen gibt, die als Kapitalgesellschaften organisiert sind. Allerdings hat die Bundesregierung ab 2001 den
Steuersatz von 40 % auf nicht ausgeschüttete Gewinne und 30 % auf ausgezahlte Gewinne drastisch auf einheitlich nur noch 25 % abgesenkt. Außerdem ist das Aufkommen dieser Steuer gemessen
am Gesamtsteueraufkommen in den letzten Jahren eher niedriger gewesen, was auch auf Lücken in der Erfassungsbasis hindeuten könnte. Z.B. können sich Unternehmen mit Fremdkapital
finanzieren, das sie sich vom eigenen Konzern im Ausland leihen; die dafür fälligen Zinszahlungen können sie in Deutschland dann von ihren Steuern absetzen. Im Jahreswirtschaftsbericht
der Bundesregierung wird die effektive Durchschnittsbelastung der Kapitalgesellschaften im EU-Vergleich dargestellt (Abb. 12109).
Bis auf die EU-Beitritts- und die skandinavischen Länder ergeben
sich daraus zu den meisten Ländern der Kern-EU keinen wesentlichen Nachteile. Außerdem wird in der Fußnote ausdrücklich eingeräumt, daß dabei einige in Deutschland
geltende Regelungen zugunsten der Unternehmen, z. B. zur Verlustrechnung, unberücksichtigt bleiben. Dennoch will die Bundesregierung die Unternehmenssteuern weiter senken.
V. Fazit
Immer wieder wurde und wird die Forderung nach Steuersenkungen mit dem Versprechen verbunden, daß dies wirksam die Arbeitslosigkeit senken könnte, indem die begünstigten Unternehmen mehr
investieren und begünstigte Einzelpersonen mit mehr Verbrauch die Konjunktur ankurbeln würden. Die historische Erfahrung ist allerdings umgekehrt. Trotz der Senkung der
Spitzensteuersätze und Rückgangs des Anteils der Steuereinnahmen am deutschen Bruttosozialprodukt ist die Arbeitslosigkeit immer weiter gestiegen (Abb. 04085, 04086 und 04087).
Einerseits hat die Absenkung der Steuereinnahmen die Staatsverschuldung weiter nach oben getrieben, und dies in Zeiten schwerer Finanzbelastungen durch die Wiedervereinigung, hohe Arbeitslosigkeit und
zunehmende Verrentung (Abb. 04065). Im Ergebnis wurden die öffentlichen Hände gezwungen, ihre Konsumausgaben konjunkturschädigend zu drosseln (Abb. 04030).
Andererseits haben die
Unternehmen ihre Investitionen trotz Steuersenkungen heruntergefahren (Abb. 04029). Das zeigt sich besonders im internationalen Vergleich (Abb. 13030). Die Absenkung des Spitzensteuersatzes für
Einzelpersonen hat den ohnehin Wohlhabenden - wie erwähnt - erlaubt, noch mehr zu sparen.
Außerdem hat die Steuersenkungspolitik der Bundesregierung die sozialen Unterschiede noch
verstärkt. Die Bundesregierung veröffentlicht keine Angaben über die tatsächlichen Steuereinkünfte nach sozialem Hintergrund der Steuerzahler und ihrem Einkommen. Allerdings
läßt sich annäherungsweise ein Überblick gewinnen, wenn man die Steuereinnahmen nach Steuerarten mit dem Arbeitnehmereinkommen einerseits und Unternehmens- und
Vermögenseinkommen andererseits aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gegenüberstellt. Seit dem Jahr 2000 sind die kassenmäßigen Einnahmen aus der Lohnsteuer von 12.3 %
aller Arbeitnehmerentgelte relativ wenig auf 10.9 % zurückgegangen (Abb. 04092). Dagegen sind Steuereinnahmen aus veranlagter Einkommenssteuer, nicht veranlagter Steuer vom Ertrag, Zinsabschlag
und Körperschaftssteuer (einschließlich Rückerstattungen) in Anteilen an den Unternehmens- und Vermögenseinkommen drastisch von 13.3 % auf nur noch 6.7 % abgesenkt worden. Diese
Entwicklung reflektiert u.a. die hohe Steigerung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen in diesem Zeitraum kombiniert mit den Effekten der Steuerreform. Abb. 04093 zeigt die Veränderung
zwischen 2000 und 2004 für einzelne Steuerarten. Daraus muß man entnehmen, daß die Lohnsteuerpflichtigen durch die Steuerreformen nicht in erster Linie gewonnen haben.
Von weiteren Steuersenkungen der bisherigen Art ist deshalb keine Verbesserung der schon lange notleidenden deutschen Binnenkonjunktur zu erwarten. Die - verglichen mit Deutschland - wirtschaftlich viel
erfolgreicheren skandinavischen Länder beweisen, daß Wachstum mit viel höheren Spitzensteuersätzen und Staatsquoten erreichbar ist, ja vielleicht sogar davon abhängt.
Die - verglichen mit
Deutschland - wirtschaftlich viel erfolgreicheren skandinavischen Länder beweisen, daß Wachstum mit viel höheren Spitzensteuersätzen und Staatsquoten
erreichbar ist, ja vielleicht sogar davon abhängt, siehe hier.
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