Immer wieder wurde und wird die Forderung nach Steuersenkungen mit dem Versprechen verbunden, daß dies wirksam die Arbeitslosigkeit senken könnte, indem die begünstigten Unternehmen
mehr investieren und begünstigte Einzelpersonen mit mehr Verbrauch die Konjunktur ankurbeln würden. Die Bundesregierung hat z. B. mit diesem Motiv den Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer
von ursprünglich 53 % in 1999 in mehreren Schritten auf nur noch 42 % in 2005 gesenkt. In ihrem Wahlprogramm sah die CDU/CSU eine weitere Absenkung auf nur noch 39 % vor.
Die historische
Erfahrung ist allerdings umgekehrt. Trotz der Senkung der Spitzensteuersätze und Rückgangs des Anteils der Steuereinnahmen am deutschen Bruttosozialprodukt ist die Arbeitslosigkeit immer
weiter gestiegen (Abb. 04085, 04086 und 04087).
Einerseits hat die Absenkung der Steuereinnahmen die Staatsverschuldung in Zeiten schwerer Finanzbelastungen durch die Wiedervereinigung, hohe Arbeitslosigkeit und zunehmende Verrentung
zusätzlich nach oben getrieben (Abb. 04065), so daß im Ergebnis die öffentlichen Hände gezwungen wurden, ihre Konsumausgaben konjunkturschädigend zu drosseln (Abb. 04030).
Andererseits haben die Unternehmen ihre Investitionen trotz Steuersenkungen heruntergefahren (Abb. 04029).
Die Absenkung des
Spitzensteuersatzes für Einzelpersonen hat den ohnehin Wohlhabenden erlaubt, noch mehr zu sparen, denn nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 des Statistischen Bundesamts über die
Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte geben Haushalte in den höheren Einkommensklassen einen wesentlich kleineren Anteil ihrer Einkommen aus und sparen entsprechend mehr (siehe Abb. 04026).
Von weiteren Steuersenkungen ist deshalb keine Verbesserung der schon lange notleidenden deutschen Binnenkonjunktur zu erwarten.